KRITIS

Schutz kritischer Infrastrukturen

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Für Unternehmen, die nach Definition des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehören, bieten wir Lösungen zum Schutz vor unberechtigtem Zutritt und Zugriff.

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Wen betrifft es?

Lösungen

Hauptsitz

87437 Kempten im Allgäu

Zweigstelle Augsburg

86672 Thierhaupten

Kritische Infrastruktur - Verkehr
Kritische Infrastruktur - Krankenhaus

Definition KRITIS

Kritische Infrastrukturen, kurz: „KRITIS“

KRITIS steht für „kritische Infrastrukturen“ und bezeichnet Anlagen und Systeme, deren Ausfall schwerwiegende Folgen für die öffentliche Sicherheit und Versorgung hat, z. B. Energieversorgung, Gesundheit, Wasser oder Telekommunikation.

Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung dieser Infrastrukturen hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder das wirtschaftliche Wohlergehen.

Beispiele sind Stromnetze, Krankenhäuser, Wasserversorgung und Kommunikationsnetze. Um diese Infrastrukturen vor Störungen zu schützen, gibt es spezielle Sicherheitsmaßnahmen und gesetzliche Vorgaben.

Kritis Landkarte
KRITIS Sektoren Schutz Kritischer Infrastrukturen Brancheneinteilung

Sektoren & Branchen KRITIS

Wer und Was gehört zu KRITIS?

Zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gehören verschiedene Sektoren, die für die grundlegende Versorgung und Sicherheit einer Gesellschaft unerlässlich sind.

KRITIS Sektoren- und Brancheneinteilung:

  1. Energie: Stromversorgung, Gas, Öl, Fernwärme
  2. Wasser: Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung
  3. Ernährung: Lebensmittelproduktion und -distribution
  4. Gesundheit: Krankenhäuser, Rettungsdienste, Arzneimittelversorgung
  5. Medien & Kultur: Rundfunk, Presse, Kulturinfrastrukturen
  6. Finanzen & Versicherung: Banken, Börsen, Zahlungsverkehr
  7. Informations- / Kommunikationstechnik: Telekommunikationsnetze, Rechenzentren, Internetinfrastruktur
  8. Transport & Verkehr: Flughäfen, Eisenbahnen, Straßenverkehr, Logistik
  9. Staat & Verwaltung: Regierungsinstitutionen, Notfall- und Sicherheitsbehörden

Unternehmen und Organisationen, die in diesen Bereichen tätig sind, müssen besondere Vorkehrungen treffen, um ihre Systeme vor Störungen oder Angriffen zu schützen.

Quelle Grafik als PDF: www.bsi.bund.de
Kritische Infrastrukturen Anforderungen
Nachweisdokument KI gemäß § 8a Absatz 3 BSIG

Anforderungen Kritische Infrastrukturen

Anforderungen an KRITIS

Für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gelten besondere Anforderungen, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der wesentlichen Versorgungs- und Dienstleistungssysteme zu gewährleisten.

Diese Anforderungen sind vor allem im „IT-Sicherheitsgesetz“ und im „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-SiG 2.0)“ geregelt.

Zu den wichtigsten Anforderungen zählen:

  1. IT-Sicherheitsmaßnahmen: Betreiber müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ihre IT-Systeme gegen Ausfälle, Angriffe und Störungen zu schützen. Dazu gehören Firewalls, Verschlüsselung, Zugangskontrollen und regelmäßige Updates.
  2. Meldepflichten: Betreiber müssen erhebliche Störungen ihrer IT-Systeme, die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben, unverzüglich an das **Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)** melden.
  3. Regelmäßige Audits: Unternehmen müssen alle zwei Jahre den Nachweis erbringen, dass sie die notwendigen IT-Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt haben. Dies erfolgt durch Sicherheitsüberprüfungen oder externe Audits.
  4. Sicherheitskonzepte: Ein umfassendes Sicherheitskonzept ist erforderlich, das sowohl den Schutz der IT-Systeme als auch den physischen Schutz der Anlagen abdeckt.
  5. Notfallpläne: KRITIS-Betreiber müssen über Notfall- und Wiederherstellungspläne verfügen, um im Falle eines Ausfalls schnell reagieren und die Funktionsfähigkeit wiederherstellen zu können.
  6. Zusammenarbeit mit Behörden: Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, eng mit Sicherheitsbehörden und dem BSI zusammenzuarbeiten, um aktuelle Bedrohungen abzuwehren und zu bekämpfen.

Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Versorgung der Bevölkerung auch bei Cyberangriffen oder technischen Störungen aufrechterhalten bleibt.

Quelle Grafik & Formulare Download: www.bsi.bund.de

Beispielhafte Umsetzung in der Praxis

Sicherheitssysteme im Kontext der KRITIS

Wesentliche Aspekte der Sicherheitsanforderungen in kritischen Infrastrukturen, insbesondere im Kontext zunehmender Digitalisierung und der damit verbundenen Bedrohungen.
Einbruchschutz für kritische Infrastrukturen:

Mechanische und elektronische Einbruchschutzmaßnahmen sind essenziell, um unbefugten physischen Zugang zu Rechenzentren, Energieversorgern und anderen KRITIS-Standorten zu verhindern.

Überwachung durch Videoanlagen:
Videoüberwachungssysteme sind ein integraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur für KRITIS. Sie ermöglichen eine lückenlose Dokumentation und Echtzeit-Überwachung sensibler Bereiche.
Analyse von Videodaten:
Moderne Videoanlagen nutzen KI und Mustererkennung, um verdächtige Bewegungen oder ungewöhnliche Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und Alarm auszulösen.
Digitale Zutrittskontrolle:
Der Einsatz digitaler Zutrittskontrollsysteme stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugang zu bestimmten Bereichen innerhalb der kritischen Infrastruktur erhalten. Biometrische Verfahren wie Fingerabdruck- oder Iris-Scanner bieten zusätzlichen Schutz.
Vernetzte Zutrittskontrollsysteme:
In KRITIS-Umgebungen müssen Zutrittskontrollsysteme zentral verwaltet und mit anderen Sicherheitssystemen, wie z.B. Alarmsystemen, integriert sein, um eine umfassende Sicherheitsstrategie zu gewährleisten.
Digitale Schließanlagen:
Digitale Schließsysteme ermöglichen die flexible Verwaltung von Zugangsrechten in Echtzeit. Dies ist besonders wichtig, um schnell auf Sicherheitsvorfälle oder Personaländerungen reagieren zu können.
Cybersecurity in Verbindung mit physischen Sicherheitssystemen:
Da digitale Zutrittskontrollsysteme und Videoüberwachung über Netzwerke gesteuert werden, ist der Schutz dieser Systeme vor Cyberangriffen von zentraler Bedeutung.
Redundante Systeme und Notfallmaßnahmen:
In KRITIS-Umgebungen müssen alle Sicherheitssysteme redundant ausgelegt sein, um auch bei Systemausfällen oder Sabotage funktionsfähig zu bleiben. Notfallpläne sind essenziell.
Proaktive Bedrohungsanalyse:
Durch den Einsatz von intelligenten Videoanlagen und vernetzten Sicherheitssystemen können potenzielle Bedrohungen frühzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Schulung des Personals:
Neben der technischen Ausstattung ist die Schulung des Sicherheitspersonals von entscheidender Bedeutung, um die Systeme effizient und korrekt zu nutzen und auf mögliche Vorfälle vorbereitet zu sein.

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GF – Werner Gabriel

Kritische Infrastrukturen – Sicherheitssysteme

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